| § 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind in beiderseitigem
Einverständnis Vertragsbestandteil. Sie haben Vorrang vor abweichenden
Einkaufs-·oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen,
Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2
Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die vom Besteller
unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller
innerhalb dieser Frist die Ware zuzusenden.
3. Die in Katalogen u. Preislisten enthaltenen Angaben, Zeichnungen,
Abbildungen, Farben und sonstigen Merkmale sind Näherungswerte,
es sei denn, daß sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3
Preise
1. Die in unseren Katalogen u. Preislisten enthaltenen
Preise sind unverbindlich. Sie enthalten in keinem Fall Verpackungs
und Lieferkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern
keine abweichenden schriftlichen Preisvereinbarungen getroffen worden
sind. Die Berechnung der Verpackungskosten erfolgt zum Selbstkostenpreis.
Verpackung, Schutz-·und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen,
falls nichts anderes vereinbart ist.
2. Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Bei Preisabweichungen
vom aktuellen Katalog und aktuellen Preislisten ist der Käufer
berechtigt, binnen einer Woche durch schriftliche Mitteilung an uns
vom Vertrag zurückzutreten. Bei dieser Frist gilt das Datum des
Poststempels.
3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten, sie wird auf
Rechnungen und Angeboten aber gesondert ausgewiesen.
4. Versandweg und Versandmittel bleiben mangels besonderer Vereinbarung
unserer Wahl überlassen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Käufers.
§ 4
Zahlungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto ( ohne Abzug) innerhalb von
30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
2. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß
uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
3. Zahlungen sind in bar oder per Nachnahme zu leisten. Eine andere
Zahlungsweise, insbesondere die Entgegennahme von Schecks, deren Höhe
die garantierte Zahlung der Bank übersteigt, bedarf der schriftlichen
Vereinbarung.
4. Aufrechnungsrechte mit Gegenforderungen stehen dem Besteller nur
dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen und die Durchführung dieses Vertrages von der Vorauszahlung
abhängig zu machen.
§ 5
Auskünfte und Beratung
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über
Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach
bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte da, die
nicht als zugesichert gelten. Sie begründen keinerlei Ansprüche
gegen uns. Eine Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 6
Gewährleistung
1. Ist die Ware bei Übergabe mangelhaft , so sind
wir zunächst anstelle von Wandlung oder Minderung nach unserer
Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
2. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit
oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus
aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner
Wahl entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
verlangen.
3. Die zur Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits-·und Materialkosten) trägt der Käufer,
wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4. Soweit sich nachstehend nicht anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers -·gleich aus welchem Rechtsgrund
-·ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften
wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Käufers.
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5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache
auf unserer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Sie gilt ferner
dann nicht, wenn der Käufer wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadenersatz wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs.
2 BGB geltend macht.
6 . Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet
ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und
gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
7 . Bei dem Erwerb gebrauchter Artikel ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 7
Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als
in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Erfaßt werden
also Ansprüche wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Verletzung
einer Nebenpflicht und sonstige gesetzliche Ansprüche z.B. aus
der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
2. Die vorstehende Regelung gem. Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche
gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle
des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
3. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis
zum Eingang aller Zahlungen (einschließlich Mehrwertsteuer, Zinsen
und sonstige Nebenkosten wie z.B. Frachtkosten) aus dem Kaufvertrag
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt
gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt.
Der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers
-·abzüglich angemessener Verwertungskosten -·anzurechnen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser -·und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Sofern Wartungs-·und Inspektionsarbeiten notwendig
sind, muß der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir
Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache
gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Kaufsache.
5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Vermischung.
6. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Bestellers
als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der
Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller
verwahrt das so entstandene Allein -oder Miteigentum für uns.
§ 9
Lieferzeit
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug,
so ist unsere Schadenersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit
auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
3. Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Besteller voraus.
§ 10
Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten
einschließlich Wechsel-·und Scheckforderungen ist ausschließlich
unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Sofern sich aus der Auftragbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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