AGB







AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen


Wir verkaufen Ihnen unsere Ware ausschließlich zu den nachstehend abgedruckten Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind in beiderseitigem Einverständnis Vertragsbestandteil. Sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs-·oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Angebot

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.

2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die Ware zuzusenden.

3. Die in Katalogen u. Preislisten enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Farben und sonstigen Merkmale sind Näherungswerte, es sei denn, daß sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Preise

1. Die in unseren Katalogen u. Preislisten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Sie enthalten in keinem Fall Verpackungs und Lieferkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern keine abweichenden schriftlichen Preisvereinbarungen getroffen worden sind. Die Berechnung der Verpackungskosten erfolgt zum Selbstkostenpreis. Verpackung, Schutz-·und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nichts anderes vereinbart ist.

2. Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Bei Preisabweichungen vom aktuellen Katalog und aktuellen Preislisten ist der Käufer berechtigt, binnen einer Woche durch schriftliche Mitteilung an uns vom Vertrag zurückzutreten. Bei dieser Frist gilt das Datum des Poststempels.

3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten, sie wird auf Rechnungen und Angeboten aber gesondert ausgewiesen.

4. Versandweg und Versandmittel bleiben mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern. Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Käufers.

§ 4 Zahlungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto ( ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
2. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Zahlungen sind in bar oder per Nachnahme zu leisten. Eine andere Zahlungsweise, insbesondere die Entgegennahme von Schecks, deren Höhe die garantierte Zahlung der Bank übersteigt, bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

4. Aufrechnungsrechte mit Gegenforderungen stehen dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und die Durchführung dieses Vertrages von der Vorauszahlung abhängig zu machen.

§ 5 Auskünfte und Beratung

Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte da, die nicht als zugesichert gelten. Sie begründen keinerlei Ansprüche gegen uns. Eine Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 6 Gewährleistung

1. Ist die Ware bei Übergabe mangelhaft , so sind wir zunächst anstelle von Wandlung oder Minderung nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

2. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

3. Die zur Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-·und Materialkosten) trägt der Käufer, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

4. Soweit sich nachstehend nicht anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers -·gleich aus welchem Rechtsgrund -·ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

 

5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf unserer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatz wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.

6 . Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7 . Bei dem Erwerb gebrauchter Artikel ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 7 Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Erfaßt werden also Ansprüche wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht und sonstige gesetzliche Ansprüche z.B. aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.

2. Die vorstehende Regelung gem. Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
3. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (einschließlich Mehrwertsteuer, Zinsen und sonstige Nebenkosten wie z.B. Frachtkosten) aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers -·abzüglich angemessener Verwertungskosten -·anzurechnen.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser -·und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs-·und Inspektionsarbeiten notwendig sind, muß der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Vermischung.
6. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein -oder Miteigentum für uns.

§ 9 Lieferzeit

1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
3. Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.

4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Besteller voraus.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel-·und Scheckforderungen ist ausschließlich unser Geschäftssitz Gerichtsstand.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sofern sich aus der Auftragbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


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